Klausur verpatzt? Leg doch Beschwerde ein!
Es ist der Albtraum für uns Studenten: man lernt Woche um Woche den ganzen Tag auf diese Prüfung hin, ist gut vorbereitet, geht in die Klausur – und die Fragestellungen scheinen unlösbar. Die Durchfallquote ist astronomisch. Anderer Fall: die eigene Klausurnote scheint einem nicht gerechtfertigt. Viele Studenten lassen sich die Auswüchse universitärer Willkür nicht mehr gefallen und legen Beschwerde ein.
Der erste Schritt: Klausureinsicht
Dass Studenten sich über ihre Klausurnote beschweren, ist nicht gerade selten. Zu den fest gelegten oder individuell vereinbarten Terminen zur Klausureinsicht gehen sie jedoch nur selten. Dabei ist die Klausureinsicht eine gute Sache: zum einen kann man nachschauen, wo man noch Schwächen hat, zum anderen kann man so überprüfen, ob der Professor bei seiner Korrektur ein Fehler unterlaufen ist. Wichtig für die Klausureinsicht ist natürlich, dass du den Stoff noch beherrschst. Sonst wird es schwierig, eine mögliche Fehlkorrektur festzustellen.
Sprechstunde mit Professor aushandeln
Sollte dir bei der Klausureinsicht tatsächlich eine Unstimmigkeit auffallen, der Umfang oder der Inhalt der Klausur erscheinen dir und anderen Kommilitonen unverhältnismäßig oder du fühlst dich generell unfair behandelt, suche zunächst den persönlichen Kontakt mit dem entsprechenden Hochschullehrer. Die meisten Differenzen lassen sich in einem Gespräch bereits beilegen. Vereinbare unbedingt eine persönliche Sprechstunde, den Prof zwischen Tür und Angel anzuquatschen bringt gar nichts. Bleibe außerdem immer freundlich, auch wenn dein Ärger noch so groß sein mag. Der Prof wird dir so viel mehr entgegen kommen und er steht in der Rangordnung immer noch weit über dir.
Dein Recht auf Beschwerde
Du hast mit deinem Professor gesprochen, aber er zeigt keine Einsicht? Du fühlst dich im Recht und willst eine Ungerechtigkeit nicht auf dir sitzen lassen? Das musst du auch nicht. Es gehört zu deinen studentischen Rechten, Beschwerde einlegen zu können. Geht es um deinen Einzelfall, kannst du von deinem Recht auf Remonstration Gebrauch machen. Das bedeutet, dass die Klausur noch einmal korrigiert wird, wenn du dies ausreichend begründen kannst.
Wenn es um einen ganzen Kurs oder eine Mehrzahl von Studenten geht, tut euch in jedem Fall zusammen. Eine Massenbeschwerde wird gleich viel ernster genommen. Wendet euch dazu zunächst an den zuständigen Lehrstuhl und den AStA.
Im Ernstfall: klagen
Wenn von eurer schlechten Klausur oder Hausarbeit euer gesamtes Studium abhängig ist und sich in eurem Beschwerdefall immer noch nichts getan hat, sollte man im Ernstfall auch eine Klage in Betracht ziehen. Allein die Androhung einer Klage kann kritikresistente Professoren manchmal zur Einsicht bringen, auch wenn man ein gerichtliches Vorgehen wirklich nur als letzte Möglichkeit in Betracht ziehen sollte. Gewinnst du das Verfahren, darfst du die Prüfung entweder noch einmal ablegen oder deine Note wird verbessert. Verlierst du hingegen, musst du Gebühren zahlen.
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Bilder: file404/shutterstock.com
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