Verarschen? Wie der Mindestlohn für Studenten im Handumdrehen zum Jobkiller wurde
Gut gemeint = gut gemacht? Nein, nicht beim Mindestlohn – zumindest in Teilen. Für Studierende beispielsweise kann der bundespolitisch hart erfochtene Garantielohn von 8,5 Euro pro Stunde zu einer echten Belastungsprobe auf dem Weg in den beruflichen Einstieg werden. Blick auf eine skurrile Entwicklung…
Stell dir vor, du hast ein wichtiges Praktikum in der Tasche, und ausgerechnet der Mindestlohn führt kurzfristig zur Absage durch den Arbeitgeber. Gibt’s nicht? Gibt’s doch – und zwar vielfach derzeit. Betroffen sind beispielsweise solche Studierende, die sich kurz vor Ende des Studiums ein sechsmonatiges Praktikum gesichert haben, häufig mit Option zum Schreiben einer Abschlussarbeit im entsprechenden Unternehmen. Und dann? Auf einmal alles Essig! Doch wo ist eigentlich das Problem?
Unternehmen drehen an der Kostenschraube
Die Rechnung war für Unternehmen bislang ganz einfach. Praktikanten werden grottenschlecht bis gar nicht bezahlt – und leisten dafür gute Arbeit. Seit dem 01. Januar 2015 lautet die Rechnung hingegen anders: Nun ist bei längerfristigen Praktika ab dem vierten Monat der Mindestlohn von 8,5 Euro fällig, was immer mehr Unternehmen zum Abbau solcher Stellen bewegt.
Und es sind nicht nur notleidende Betriebe, die sich zu diesem Schritt der Kosteneinsparung entschließen. Schlimmer noch: Von Streichungen sind aktuell auch solche Stellen betroffen, die Bewerbern 2014 noch fest zugesagt wurden. Auf einmal heißt es dann für Betroffene, die Ziele kurzfristig neu zu justieren. Zeitverlust droht. Ein Ärgernis.
Zielsetzung des Mindestlohns klar verfehlt
Damit lässt sich am Stellenmarkt derzeit eine Entwicklung beobachten, durch die immer mehr Beinahe-Absolventen kurz vor der Ziellinie auf einmal in die Röhre gucken. Und der seinem Wesen nach durch und durch sozial veranlagte Mindestlohn wird auf diese Weise gerade dort zum Problem, wo ohnehin nicht viel zu holen ist: beim Studenten.
„Ungerecht!“, lautet daher zu Recht der Aufschrei betroffener Hochschülerinnen und Hochschüler, die mindestlohn-unwilligen Arbeitgebern trotz maximaler Leistungsbereitschaft keine 1.200 Euro brutto im Monat wert sind. Bleibt nur zu hoffen, dass aus den bis dato registrierten Fällen nicht die Regel wird.
Jobmensa meint: Umdenken, bitte!
Es kann einfach nicht angehen, dass ausgerechnet Studierende unter dem Mindestlohn zu leiden haben. Hier wären gesetzliche Anpassungen mehr als wünschenswert. Außerdem sind die Unternehmen dazu aufgerufen, Praktikantinnen und Praktikanten ab dem vierten Monat bereitwillig gutes Geld für gute Arbeit zu bezahlen. Weil’s fair ist. Und weil’s wichtig ist.
Bilder: piramidonforte/shutterstock.com
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