Studium und Nebenjob in Corona-Zeiten – diese Möglichkeiten hast du

17.04.2020

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Author: Timo
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Illustration Coronazeiten

Dir brauchen wir wahrscheinlich nicht erzählen, was momentan los ist. Der Ausnahmezustand trifft auch die Studierenden mit voller Wucht und wirft viele Fragen auf. Das gilt sowohl für das eigentliche Studium und die Organisation des kommenden Semesters, als auch für das alltägliche Leben und den Job. Vielleicht gehörst du auch zu denen, die sich große Sorgen machen, weil plötzlich der Nebenjob in Corona-Zeiten wegfällt? Oder du bist nicht sicher, wie während Corona mit dem BAföG gehandhabt wird? 

Auch wenn wir nicht auf alle Fragen eine Antwort wissen, möchten wir dir ein paar wichtige Infos an die Hand geben, um die Situation zu meistern. Denn es gibt auch Chancen, die man jetzt ergreifen kann! 

Was hat sich beim BAföG für mich geändert?

Das BAföG wird fürs Erste normal weitergezahlt. Obwohl die Hochschulen und Unis vorerst geschlossen sind und die vorlesungsfreie Zeit verlängert wurde, ist die Weiterförderung angeordnet. Hier zu beachten gilt, wenn Onlinelehrangebote zur Verfügung stehen, du diese nutzen musst, um den Anspruch auf Förderung zu behalten. Das gilt auch, wenn du erst zum Sommersemester dein Studium beginnst oder Studienabschlusshilfe beziehst.

Für Studierende, die ein Auslandssemester absolvieren oder dies für das kommende Semester geplant haben, greifen diese Regelungen auch. Das Auslands-BAföG wird also weiterhin gezahlt. Außerdem hast du die Möglichkeit, einen BAföG-Aktualisierungsantrag zu stellen, wenn der Verdienst deiner Eltern durch die Krise gesunken ist. Denn dann sollte auch deine Förderung daran angepasst werden.

Auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kannst du alles nochmal ausführlich studieren.

Falls du dich im Gesundheitswesen oder sozialen Einrichtungen engagierst, kannst du jetzt in der Krise unbegrenzt hinzuverdienen. Normalerweise darfst du nur bis zu rund 450 Euro verdienen, ohne Abzüge beim BAföG zu erwarten. Diese Regelung ist für solche systemrelevanten Berufe während der Krise aufgehoben.

Was muss ich jetzt beachten, wenn es um den Nebenjob geht?

In der vorlesungsfreien Zeit kannst du grundsätzlich mehr als 20 Stunden die Woche arbeiten, ohne deinen Werkstudentenstatus zu gefährden.

Die vorlesungsfreie Zeit im Sinne der Sozialversicherung impliziert die Zeit, in der an deiner Uni offiziell keine Vorlesungen stattfinden. Derzeit startet die offizielle Vorlesungszeit frühestens am 20. April. An einigen Universitäten wird es auch schon vor diesem Datum Onlinelehrangebote geben. Vielleicht werden viele Vorlesungen und Kurse auch während des ganzen Semesters ins Netz verlagert. Das ermöglicht dir zusätzlichen Spielraum und mehr Flexibilität, um Studium und Job unter einen Hut zu bringen. Momentan solltest du, um stets up-to-date zu sein, regelmäßig die relevanten Entwicklungen auf deiner Uni Website verfolgen.

Durch neue Krisengesetze wurde mit §115 SGB IV der Zeitrahmen für kurzfristige Beschäftigung vorübergehend ausgeweitet. Statt drei Monate oder 70 Tage im Jahr, sind nun fünf Monate oder 115 Tage im Jahr die Höchstgrenze für kurzfristige Beschäftigungen. Das Ganze gilt bis zum 31. Oktober 2020.

Was hat es mit der Kurzarbeit auf sich?

Werkstudent*innen und Minijobber*innen haben momentan kein Anrecht auf Kurzarbeitergeld, weil sie keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Das gilt auch für dich, wenn du regelmäßig nicht mehr als 20h pro Woche arbeitest.

Wo finde ich jetzt noch einen Nebenjob?

Auch wenn es Branchen gibt, in denen viele Nebenjobs für Studierende weggefallen sind, sieht es insgesamt gar nicht schlecht aus. Wir stellen dir hier die Branchen vor, in denen momentan eine hohe Nachfrage an Arbeitskräften herrscht:

In Supermärkten: Wegen Personalmangels und zugleich steigender Nachfrage nach Lebensmitteln ist  derzeit jede helfende Hand stark gefragt.

Bei Lieferdiensten: Auslieferungsfahrer*innen für Getränkelieferant*innen, Lebensmittel-Lieferdienste und Paketzusteller*innen werden dringend gesucht. 

In der Logistik: Auch als Logistikhelfer*in oder Kommissionierer*in sowie als Warenverräumer*in oder Verkaufshilfe hast du momentan große Chancen, einen Job zu ergattern.

In der Landwirtschaft: Vielleicht hast du es schon mitbekommen – den Landwirt*innen fehlen die Erntehelfer*innen. Zwar nicht ganz vergleichbar mit dem Backpackerjob auf australischen Getreidefarmen, aber das Wetter spielt gerade doch auch ganz gut mit. Auch hier bist du als Student*in ideal geeignet, um als Erntehelfer*in einzuspringen. 

Kinderbetreuung: Viele Menschen, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, können Unterstützung bei der Kinderbetreuung gebrauchen. Auch hier kannst du dich einbringen.

Einen Nebenjob in Corona-Zeiten findest du bei uns auf jobmensa.de. Schau dich einfach mal um!

Bei dir wird es akut mit dem Geld knapp, was du jetzt tun kannst?

Wenn du aktuell von Jobverlust oder fehlenden Aufträgen betroffen bist, solltest du dich gut informieren. Eventuell hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Das ist allerdings nur möglich, wenn du dich in eine behördlich angeordnete Quarantäne begeben musst. 

Wenn es gar nicht anders geht, kann auch ein Kredit der Darlehenskasse der Studierendenwerke (Daka) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Option sein. Informiere dich dazu am besten bei deinem Studierendenwerk.

Jobmensa Fazit

Wir müssen alle ein Stück weit improvisieren und unser Planungshorizont reicht gerade nicht besonders weit. Und doch gibt es Möglichkeiten und Chancen, um gestärkt aus dieser Situation zu gehen. Ob du Unterstützung benötigst oder selbst mit anpacken möchtest – es gibt viele Angebote, die du nutzen kannst. Machen wir gemeinsam das Beste daraus!

Bilder: Studitemps GmbH