Rundfunkbeitrag: Müssen wir das zahlen? + Lifehack, um die GEZ zu umgehen!
Das studentische Budget ist klassischerweise meist knapp bemessen. Umso mehr schmerzen uns Ausgaben, in denen wir oftmals nicht einmal den Sinn erkennen. Für viele zählt dazu die GEZ-Gebühr. Was es mit ihr auf sich hat, wer sie zahlen muss, wer sich befreien lassen kann und wie man vielleicht doch noch um die lästige Gebühr drum herum kommt – das erfahrt ihr hier.
GEZ, Runkfunkgebühr, Rundfunkbeitrag?
Obwohl wir den Begriff alle noch fleißig verwenden – die GEZ, die Gebühreneinzugszentrale, gibt es seit Anfang 2013 nicht mehr. Demnach zahlen wir auch nicht mehr die alte Rundfunkgebühr, die sich nach den für eine Wohnung angemeldeten Geräten wie Fernsehern oder Radios errechnete, sondern einen pauschalen Satz pro Monat: den Runkfunkbeitrag.
Für jeden Haushalt in Deutschland wird der Rundfunkbeitrag fällig, ganz egal ob man das Fernsehen oder das Radio nun nutzt oder nicht. Die Faustregel besagt: eine Wohnung = ein Rundfunkbeitrag. Wie viele Personen in der Wohnung leben oder wie viele Geräte sie nutzen, ist dabei unerheblich. Der Beitrag von aktuell 17,50 Euro muss gezahlt werden. Das Geld geht dann an die Landesrundfunkanstalten, die ARD, das ZDF und die Landesmedienanstalten, kurz: die öffentlich-rechtlichen Sender. Damit gestalten diese ihr Programm, welches nicht nur unterhalten soll, sondern auch einen Bildungsauftrag erfüllen muss.
Beitragspflicht oder Befreiung?
Leider sind Studenten generell nicht von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreit. Den Beitrag muss jeder Inhaber einer Wohnung zahlen, wobei hier nicht etwa der Eigentümer/Vermieter gemeint ist, sondern derjenige, der in der Wohnung gemeldet, oder im Mietvertrag als Mieter eingetragen ist. Die Beitragspflicht beginnt immer mit dem Ersten des Monats, ab dem euer Mietvertrag gilt. Dies müsst ihr der Meldestelle mitteilen – tut ihr das nicht, macht ihr euch strafbar und müsst mit einer Geldstrafe rechnen. Somit werden wir alle zur Kasse gebeten. Oder etwa nicht?
In einigen Fällen kommen wir Studenten dann doch um die Zahlung des Rundfunkbeitrages drum herum. Vor allem Studierende, die BAföG beziehen und nicht mehr bei ihren Eltern leben. Weiterhin müssen Minderjährige keine Rundfunkgebühr zahlen und Menschen mit Behinderung (insbesondere Blinde und Gehörlose). Äußerst selten ist hingegen, dass Härtefall-Anträge bewilligt werden.
Befreiung dank BAföG: Was muss ich tun?
Wer BAföG bezieht und sich deshalb von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreien lassen will, muss dazu beim Beitragsservice einen schriftlichen Antrag stellen und diesen mit einer beglaubigten Kopie des BAföG-Bescheides ergänzen. Anschließend gilt eure Befreiung so lange, wie euch auch BAföG bewilligt wird.
Das bedeutet: jedes Semester müsst ihr mit eurem neuen BAföG-Bescheid auch erneut die Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragen. Ein ganzer Haufen Bürokratie. Um sicher zu stellen, dass ihr von Beginn eures BAföG-Bewilligungszeitraumes von der Rundfunkgebühr befreit seid, müsst ihr euren Befreiungsantrag innerhalb von zwei Monaten nach Erlass des BAföG-Bescheides beantragen. Wer diese Frist verpasst, für den gilt die Befreiung erst ab dem Monat, der auf die Antragstellung folgt.
Ich wohne nicht allein: müssen wir alle den Beitrag zahlen?
Wer alleine eine Wohnung bewohnt, für den sind die Regeln klar. Entweder man bezieht BAföG und kann sich von der Beitragspflicht befreien lassen, oder man muss zahlen. Doch was ist, wenn man sich die Wohnung mit dem Partner oder Mitbewohnern teilt? In diesen Fällen müsst ihr noch etwas mehr beachten.
Partnerschaft: Generell sind beide Personen beitragspflichtig, zahlen muss ihn aber nur einer von beiden und ihr könnt die Kosten unter euch aufteilen. Seid ihr verheiratet oder lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und einer von euch beiden kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, gilt dies auch für den Partner. Lebt ihr einfach so zusammen und könnt euch nicht beide befreien lassen, muss einer von euch beiden den Beitrag zahlen.
WG: Das Prinzip ist hier ähnlich, nur dass die Sonderregelung einer Heirat entfällt. Egal mit wie vielen Personen ihr eine Wohnung bezieht, es wird die Pauschale von 17,50 Euro fällig. Das heißt auch hier: grundsätzlich sind alle beitragspflichtig, gezahlt werden muss der Betrag jedoch nur einmal. Deshalb bestimmt einfach eine Person, die sich beim Beitragsservice als “Beitragsverantwortlicher” anmeldet und teilt dann die Kosten untereinander.
WICHTIG: Es ist leider nicht möglich, beim Beitragsservice eine Person zu melden, die sich befreien lassen kann, obwohl andere Mitbewohner beitragspflichtig sind. In diesem Fall müssen die beitragspflichtigen Mitbewohner zahlen. Selbst wenn in der WG nur eine Person lebt, die sich nicht vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kann, wird diese für die ganze Wohnung zur Kasse gebeten.
Studentenwohnheim: Bewohnt ihr ein eigenes Apartment, gilt dieses als Wohnung und ihr müsst den Beitrag allein entrichten. Teilt ihr euch jedoch mit anderen Personen Bad und Küche, kommt es auf den Zugang zu eurem Zimmer an: geht es vom Wohnheimflur ab, wird es auch als eigene Wohnung gezählt. Gibt es für mehrere Zimmer eine gemeinsame Wohnungstür, könnte dies als WG gezählt werden und ihr könntet euch den Beitrag teilen. Hier muss oft der Einzelfall geprüft werden.
Life-Hack: So umgehst du legal die GEZ-Gebühr!
In den letzten Monaten macht vermehrt ein genialer Life-Hack die Runde, der völlig legal verspricht, dass wir um die Zahlung unseres Rundfunkbeitrages drum herum kommen. Ein Wirtschaftsjournalist fand das ideale Schlupfloch. Der Beitrag muss an den Beitragsservice entweder überwiesen werden, oder sie ziehen ihn selbst über eine Einzugsermächtigung vom eigenen Konto ab. Laut Paragraph 14 des Bundesbankgesetzes haben wir jedoch das Recht, als Zahlungsmittel auch eine Barzahlung zu tätigen! Der Beitragsservice von ARD und ZDF wird jedoch wohl kaum bei jedem Bürger persönlich auf der Matte stehen, um das Geld einzufordern. Und siehe da: seit der Wirtschaftsjournalist seine Einzugsermächtigung gekündigt hat und auf Barzahlung bestanden hat, hat er vom Beitragsservice nie wieder etwas gehört. Genial!
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Bilder: Eugenio Marongiu/shutterstock.com
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