Neues zum Mindestlohn: Das ändert sich 2015 für Studierende
Lange wurde drüber debattiert und gestritten, nun ist er da: der Mindestlohn. Doch was genau bedeuten flächendeckende 8,50 Euro für den studentischen Jobmarkt? Wird nun endlich alles gut – oder muss doch weiter fleißig gespart werden? Hier die wichtigsten Infos im Überblick.
Die gute Nachricht vorweg: Ab dem 01. Januar 2015 haben Arbeitnehmer in Deutschland de facto Anspruch auf eine Minimalbezahlung von 8,50 Euro pro Stunde. Die weniger gute hinterher: Als Ausdruck politischer Kompromissbereitschaft (um es freundlich auszudrücken) gibt es Ausnahmen in einigen Tätigkeitsfeldern, von denen (natürlich) auch Studierende betroffen sind. Wohl dem, der keine Lobby hat
Wie hoch ist die Zustimmung zum Mindestlohn?
Unabhängig vom politischen Gezänk der letzten Jahre scheint die gesellschaftliche Zustimmung zum Mindestlohn hoch zu sein. Das zumindest zeigen (und zwar mit Nachdruck) Befragungen zu dem Thema – wohl auch bedingt durch die inzwischen turmhohe Reihung von Negativberichten über Lohndumping und Ausbeutung in ganz unterschiedlichen Branchen. Keine Frage, das Interesse nach mehr Sozialverträglichkeit in der Berufswelt ist auf breiter Ebene gestiegen. Und ätschi, FDP, der Markt alleine scheint es eben nicht gerichtet zu haben. Oder wie sonst ließe sich das nachfolgende Befragungsergebnis interpretieren?

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Welche Ausnahmen betreffen Studierende?
Studierende und Absolventen sind von den Ausnahmeregelungen zum Mindestlohn vor allem dort betroffen, wo es um das Praktikum geht. Das heißt: Pflichtpraktika während des Studiums bleiben vom Mindestlohn einstweilen unberührt. Selbiges gilt auch für freie Praktika, zumindest in den ersten drei Monaten, danach sind auch hier mindestens 8,50 Euro pro Stunde fällig. Zwei satte Schlupflöcher also für Arbeitgeber, die ab 2015 zu Lasten der Studierenden gehen könnten. Die Konsequenz? Bleibt vorerst abzuwarten, aber zu befürchten ist, dass in vielen Unternehmen die Zahl der halbjährlichen Praktika aus Kostengründen drastisch reduziert wird, was in der Arbeitsrealität junger Absolventen weniger Praxisgewinn und damit reduzierte Chancen für den beruflichen Einstieg nach sich ziehen würde.
Was bleibt zum Leben übrig?
Der nun bundesweit einheitlich gültige Mindestlohn von 8,50 Euro je Stunde garantiert Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Bruttomonatsgehalt von nicht weniger als 1.360 Euro, sofern eine Vollzeitbeschäftigung auf Basis von 40 Wochenstunden vorliegt. Heißt für Jobeinsteiger: Das Zeitalter der „Generation Praktikum“ ist offiziell beendet. Ab sofort gibt es für vertraglich geregelte Arbeit in jedem Fall Geld – wenn auch nicht eben üppig, da von besagtem Bruttolohn am Ende lediglich 1.000 Euro und ein paar Zerquetschte netto übrig bleiben. Aber immerhin, besser als nix! Absolventen anno 2000 bis 2010 haben ganz andere Zeiten erlebt.
Wie groß ist der Unterschied zur Sozialhilfe?
Er ist da, und er ist beträchtlich, sodass das leidige (und zugleich berechtigte) Gerede von sich nicht oder nur bedingt lohnender Arbeit endlich im Rachen stecken bleiben kann. Zum Vergleich: Wer den Mindestlohn bei 40 Stunden pro Woche und in Steuerklasse 1 voll ausschöpft, hat pro Monat besagte 1.000 Euro netto sicher. Damit beläuft sich der „Verdienstunterschied“ zu Beziehern von Alg 2 – besser bekannt als Hartz IV – pauschal auf etwa 300 Euro. Hää? Wieso das? Hartz-IV-Empfänger kriegen doch nur 391 Euro pro Monat für den Lebensunterhalt. Stimmt genau! Aber es kommen eben durchschnittlich noch rund 320 Euro Wohngeld oben drauf, was in Summe letztlich 710 Euro ausmacht.
Jobmensa meint: Es gibt viele gute Gründe für den Mindestlohn – nicht nur finanzielle („Mehr Geld!“), sondern auch solche mit gesellschaftlichem Signalcharakter („Weniger Lohndumping!“). Aber: Dass es dann bei den Ausnahmeregelungen zu Praktika mal wieder Studierende und junge Absolventen trifft, klingt erstmal unsexy. Nun bleibt abzuwarten, wie die Regelungen in der Realität der Märkte greifen. Wir werden es beobachten – und beizeiten drüber berichten!
Bilder: Robert Kneschke/shutterstock.com
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