Nachrückverfahren – Tipps, um an den Wunschstudienplatz zu kommen
Du weißt ganz genau was du studieren möchtest und die NC-Auswahlgrenze ist ganz einfach zu hoch? Das ist noch kein Grund, die Flinte ins Korn zu werfen. Es gibt schließlich noch das gute alte Nachrückverfahren der Uni. Dank diesem hast du gute Chancen, doch noch einen Studienplatz zu bekommen.
Was ist das eigentlich?
Der NC richtet sich immer nach der Anzahl der Bewerber, die sich auf einen vorhandenen Studienplatz bewerben. Im sogenannten Hauptverfahren bekommen diejenigen mit den besten Abinoten eine Zusage der Uni oder Hochschule. Manche von ihnen nehmen ihren Platz jedoch unter Umständen nicht an, weil sie schon eine Zusage von einer anderen Hochschule haben oder aus anderen Gründen nicht mehr in diesem Studiengang studieren möchten. Es werden also wieder Studienplätze frei, die über das Nachrückverfahren an andere Bewerber vergeben werden.
Ein Beispiel für ein Nachrückverfahren
Tick, Trick und Track haben jeweils die Durchschnittsnote 2,0 und bewerben sich um einen Studienplatz in einem NC-beschränkten Studienfach. Im Hauptverfahren wurden nur Bewerber mit einer Note von mindestens 1,7 zugelassen.
Tick, Trick und Track erhalten daher eine Ablehnung. In dieser werden sie jedoch über ihre Möglichkeiten bei der Teilnahme am ersten Nachrückverfahren informiert. Innerhalb einer bestimmten Frist müssen sie der Hochschule mitteilen, dass sie am Nachrückverfahren teilnehmen möchten. Tick und Trick geben fristgerecht an, dass sie teilnehmen möchten, Track entscheidet sich dagegen. Für ihn ist das Auswahlverfahren damit beendet.
Im ersten Nachrückverfahren liegt der NC nun bei 1,9. Tick und Trick flattert demnach wieder eine Absage ins Haus. Mit der Absage haben sie jedoch auch die Möglichkeit, am zweiten Nachrückverfahren teilzunehmen. Trick hat nun keine Lust mehr auf die nächste Absage, Tick versucht aber sein Glück. Und siehe da: Im zweiten Nachrückverfahren liegt der NC bei 2,0 und Tick bekommt den Studienplatz.
Tipp: Das Allerwichtigste beim Nachrückverfahren ist, die vorgegebenen Fristen einzuhalten! Wenn du die zweite Chance auf einen Studienplatz wahrnehmen möchtest, musst du schnell reagieren. Dazu gehört auch, dass du regelmäßig überprüfst, ob die Absage der Hochschule schon da ist: Egal, ob das per Post oder per E-Mail geschieht. Du fährst in den Urlaub? Dann beauftrage jemanden, der deine Post sichtet. Auch der Spam-Ordner deines Mails-Programms sollte am besten mehrmals täglich überprüft werden.
Du bist über das Nachrückverfahren noch in den Studiengang gekommen? Glückwunsch! Einen guten Studentenjob findest du zum Glück viel schneller: Am besten direkt in unserer Jobbörse registrieren und deinen perfekten Job finden!
Bilder: Lolostock/shutterstock.com
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