Nachhaken bei Bewerbungen – ab wann sind Rückfragen erlaubt?
Studienvoraussetzung, Qualifikationen, Praxiserfahrung – manchmal findet man in der Zeitung, im Online-Portal oder auf einer Firmenhomepage den perfekten Job! Als wäre er für einen geschaffen. Mit Eifer sammelt man seine Unterlagen zusammen und schickt Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse an das Unternehmen. Und dann heißt es Warten. Manchmal Wochen. Manchmal Monate. Und dann?
Wann ist Nachhaken angebracht?
Manchmal erhält man zumindest eine Bestätigungs-Email für das Eintreffen der Bewerbung, manchmal hört man gar nichts. Doch auch wenn der Eingang zunächst bestätigt wird, muss man unter Umständen mehrere Wochen warten. Was tun? Viele sind sich unsicher. Zum Einen will man den Personalern ja nicht die Pistole auf die Brust setzen und dadurch einen schlechten Eindruck hinterlassen, zum Anderen wünscht man sich Gewissheit. Experten sagen, Nachzuhaken ist ein durchaus berechtigter Schritt, wenn man einige Zeit gewartet hat. Die liegt in der Regel bei 14 Tagen. Vorher sollte man den Verantwortlichen schon die Zeit geben, die Bewerbungen in Ruhe zu sichten. Ist hingegen in der Ausschreibung eine Bewerbungsfrist angegeben, starten die 14 Tage erst nach Ablauf der Frist.
Ein kleiner Unterschied besteht auch noch zwischen Initiativbewerbungen und der Bewerbung auf eine ausgeschriebene Stelle. Da man bei der Initiativbewerbung nicht davon ausgehen kann, dass sich ein Mitarbeiter speziell mit der eintreffenden Bewerbung auseinandersetzt, sollte man dabei ruhig etwas zurückhaltender vorgehen. Entweder man belässt es dann bei der fehlenden Reaktion und geht davon aus, dass derzeit kein Personal gebraucht wird oder aber – die bessere Variante – man hakt ein Mal nach mit dem Verweis darauf, dass man die Bewerbung dem Unternehmen gerne überlassen würde, falls es zu einem späteren Zeitpunkt eine Vakanz gibt.

Der Ernstfall – was sage ich am besten?
Dies führt direkt zu der Frage, was man eigentlich sagen soll, wenn man das Unternehmen am Telefon hat. Nicht sehr empfehlenswert sind vorwurfsvolle Fragen wie „Warum höre ich nichts von Ihnen?“, „Hat meine Bewerbung Sie nicht überzeugt?“ oder „Haben Sie jemanden anderen eingestellt?“. Die Nachfrage „Haben Sie noch andere freie Stellen“ wirkt wiederum verzweifelt und unfokussiert. Und mit der Frage „Soll ich woanders unterschreiben, wenn ich diesen Monat nichts mehr von Ihnen höre?“ gibt man Verantwortung ab, die man selbst trägt.
Man sollte nicht einfach bei dem Unternehmen anrufen, ohne sich vorher Gedanken darüber zu machen, was man sagen möchte. Denn so kann man das Telefonat nutzen, um einen zusätzlichen guten Eindruck zu hinterlassen. Deshalb: Immer freundlich und höflich bleiben und Interesse zeigen. Wenn eine Kontaktperson in der Anzeige zu finden ist, sollte man sich natürlich an diese wenden. Und dann ist es gut, wenn man einen Anlass findet, der sich nicht allein auf die Frage, wie es mit der Bewerbung aussieht, bezieht. In dem Gespräch könnte man zum Beispiel betonen, dass einen die Stelle sehr reizen würde, man kann eine Nachfrage zum Job stellen, die weitergehendes Interesse zeigt, man kann sich erkundigen, wie der Bewerbungsprozess ablaufen wird oder ob man noch zusätzliche Unterlagen nachreichen sollte.

Jobmensa meint: Indem man mit dem Unternehmen in Kontakt tritt, ruft man sich in Erinnerung, beweist, dass man nicht einfach ziellos Bewerbungen verschickt hat, sondern sich tatsächlich für den ausgeschriebenen Job begeistern kann – und dem einen oder anderen hat gerade das interessierte Nachhaken am Ende zum Job verholfen.
Endlosen Warten und Ungewissheit? Das kennen Studenten, die auf Jobmensa nach Jobs suchen nicht. Hier kannst du immer den Status deiner Bewerbung abrufen. Das sagt dir zu? Registriere dich gleich hier!
Bilder: file404/shutterstock.com
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