Mehr Netto vom Brutto? Alles Wissenswerte zur BAföG-Reform
Es sollte sich bereits rumgesprochen haben: Dem Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz BAföG genannt – steht eine umfassende Erneuerung bevor. „Für Schüler und Studierende bedeutet diese Reform deutlich spürbare Verbesserungen, wir werden das BAföG an ihre Lebens- und Ausbildungswirklichkeit anpassen“, ließ sich Bundesbildungsministerin Johanna Wanka hierzu unlängst zitieren. Grund genug für uns, dem neuen BAföG mal etwas genauer auf die Finger zu schauen. Hier die wichtigsten Veränderungen im Überblick…
1. Der Zeitplan
Ob aktuell Studierende von der Reform noch begünstigt sein werden, ist alles andere als garantiert. Zwar übernimmt der Bund bereits ab 2015 die gesamte Finanzierung des BAföG – zur milliardenschweren Entlastung der Länder – aber bei den Studierenden selbst kommt der Geldfluss frühestens zum Wintersemester 2016/2017 an. Heißt: Zwei Jahre noch, aus Studierendensicht eine lange, mitunter entbehrungsreiche Zeit, schade…!
Jobmensa meint: Begrüßenswerte Reform, natürlich, aber zu viel Zeit zwischen politischer Ankündigung und studentischem Haben.
2. Pauschale BAföG-Erhöhung
Um durchschnittlich 7 Prozent werden die individuellen Bedarfssätze angehoben. Gutes Geld zwar, aber reicht das vor dem Hintergrund, dass die letzte BAföG-Erhöhung aus dem Jahr 2010 stammt? Nein, urteilt das Deutsche Studentenwerk unter Verweis auf die allgemeine Preis- und Einkommensentwicklung: „Die BAföG-Bedarfssätze müssten bereits jetzt, zum Wintersemester 2014/2015, um 7,5 Prozent angehoben werden“, urteilte Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde in einem Interview mit der Rheinischen Post.
Jobmensa meint: Wenn sich das neue BAföG – wie politisch angekündigt – tatsächlich an der Lebenswirklichkeit der Studierenden orientieren soll, müsste eine dynamische Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung zwingend dazu gehören. Denn: Gerade einkommensschwache Gruppen, und hierzu gehören Studierende, werden von „unausgeglichenen“ Preissteigerungen am empfindlichsten getroffen.
3. Steigender Wohnzuschuss
Studierende mit BAföG-Anspruch, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, können ab dem WS 2016/2017 beim Wohnzuschlag mit einem Anstieg von derzeit 224 Euro auf 250 Euro pro Monat rechnen. Ziel der Novelle ist es, auch die zuletzt registrierten Kostensteigerungen am studentischen Wohnungsmarkt abzufedern.
Jobmensa meint: Immens wichtig, dass man bildungspolitisch auch die Wohnsituation der Studierenden im Auge behält. Je nach Preisentwicklung wäre auch beim Wohnzuschuss eine dynamische Anpassung an das allgemeine Mietniveau ratsam.
4. Zuschlag zur Kinderbetreuung
Und auch hier wird nachgebessert: Auszubildende mit Nachwuchs erhalten in Zukunft pro Kind einen Betreuungszuschuss von 130 Euro pro Monat. Derzeit liegt der Satz noch bei 113 Euro fürs erste und lediglich 80 Euro für jedes weitere Kind.
Jobmensa meint: Mehr Geld für junge Menschen mit Kindern ist nur das Eine, das Andere ist die Infrastruktur in der Kinderbetreuung. Hier herrscht in einigen Regionen Deutschlands nach wie vor erheblicher Bedarf. Stichwort: Kindertagesstätten.
5. Schließung von Förderungslücken
Hier geht es darum, eine der letzten großen Ungereimtheiten der Bologna-Reform auszumerzen. Denn: Bislang kann es passieren, dass Studierende am Übergang von Bachelor zu Master beim BAföG für mehrere Monate leer ausgehen. Geändert wird zukünftig, dass nicht mehr die letzte Prüfungsleistung im Bachelorstudium, sondern die nachfolgende Bekanntgabe des Abschlussergebnisses die finanzielle Förderung begrenzt (maximal 2 Monate Gewinn). Darauf aufbauend wird das Masterstudium zukünftig bereits nach der vorläufigen Studienzulassung gefördert – was idealerweise zu einer lückenlos fortlaufenden BAföG-Zahlung führt.
Jobmensa meint: Das überfällige Ende einer großen Problematik. Aber auch hier: Aktuell Studierende sind gekniffen, weil das Reformpaket erst zum WS 2016/2017 greift.
6. Höhere Freibeträge
Auch der Einkommensfreibetrag wird für BAföG-Bezieher um 7 Prozent angehoben. Zudem wird es BAföG-Empfängern zukünftig möglich sein, Minijobs bis zur vollen Höhe von monatlich 450 Euro abschlagsfrei zu besetzen (bisher liegt die Grenze bei 400 Euro). Dazu steigt der Freibetrag für eigenes Vermögen von derzeit 5.200 Euro auf 7.500 Euro an. Heißt: Man darf als BAföG-Empfänger ab WS 2016/2017 über Besitztum (z.B. Auto) in Höhe von eben jenen 7.500 Euro verfügen, ohne von einer Vermögensanrechnung betroffen zu sein.
Jobmensa meint: Indirekte Entlastungen auf breiter Ebene durch die BAföG-Reform. Gut so!
Bilder: Eugenio Marongiu/shutterstock.com
Das könnte dir auch gefallen:
Arbeiten in den Semesterferien? Warum nicht!
Die Sonne lacht und ihr habt frei. Eure Freunde sind quer über den Globus verteilt, unterwegs spannende Abenteuer zu bezwingen.
Bafög 2015 – Das ändert sich für dich!
Einige Neuregelungen in Sachen Bafög treten bereits im August 2015 in Kraft. Informiere dich hier, was sich für dich ändert!
Bafög ist echt klasse – bis zur Rückzahlung: 5 Tipps zum Geldsparen
Bafög kann währendes Studiums der Retter in Not sein. Doch wenn es zur Rückzahlung kommt, kommt die Panik: Hier sind fünf Tipps zum Geldsparen.