Die Steuererklärung: Warum sie sich auch für Studenten lohnt
Die wenigsten Studenten kennen sich mit dem Thema Steuern wirklich aus: Muss ich selbst welche zahlen? Wann kann ich was zurückbekommen? Und wie mache ich das überhaupt? In dieser Woche widmen wir uns daher dem Thema Steuern und geben euch ein paar Tipps an die Hand, was ihr bei diesem für Studis eher leidigen Thema berücksichtigen solltet.
Viele von euch finanzieren ihr Studium ganz oder teilweise mit einem oder mehreren Nebenjobs. Oft sind das aber nur stundenweise Minijobs für weniger als 450 Euro. Steuern musst du dann keine zahlen. Und daher auch keine Steuererklärung abgeben? Mit dieser Annahme liegst du, genau wie viele andere, falsch. Eine Steuererklärung kann sich sogar dann rentieren, wenn du nicht einmal neben dem Studium her arbeitest. Wir zeigen dir in unserer Kurzreihe „Die Steuererklärung“, warum sich in vielen Fällen eine Steuererklärung auch für Studenten lohnen kann.
Die Gesetzeslage ist in dieser Hinsicht teilweise etwas ungenau. Es kommt immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich und es sind Änderungen geplant. Das bedeutet für dich aber erst recht, dass du deine Steuererklärung in jedem Jahr deines Studiums einreichen solltest. Vielleicht kannst du sie in ein paar Jahren geltend machen.
Momentan ist es so, dass zwischen Erst- und Zweitstudium unterschieden wird. Im Zweitstudium kannst du deine Ausgaben fürs Studieren von der Steuer absetzen und dir dies für dein erstes Gehalt nach dem Studium anrechnen lassen. Als Zweitstudium gilt in diesem Fall nicht nur das tatsächlich zweite Studium in einem weiteren Fach, sondern auch das Studium nach einer Ausbildung, ein duales Studium oder das Masterstudium. Fürs Erststudium kannst du keine Werbungskosten, sondern nur Sonderausgaben abziehen. Aber auch das rentiert sich in Einzelfällen.
Beispiel: Marion hat nach Abschluss ihrer Krankenschwester-Ausbildung noch 10 Semester lang Medizin studiert. Dieses Studium zählt daher als Zweitstudium. In ihrem ersten Jahr als Ärztin erzielt sie nun 50.000 Euro zu versteuerndes Einkommen. Da sie aber in jedem Studienjahr Verluste von 3000 Euro steuerlich geltend gemacht hat, werden davon 15.000 Euro abgezogen, sodass sie nur noch ein zu versteuerndes Einkommen von 35.000 Euro angeben muss.
Tipp: Keine Sorge, wenn du unseren Beitrag erst im letzten Semester liest. Du kannst deine Steuererklärung auch noch Jahre nach deiner Studentenzeit nachreichen.
Kosten, die du absetzen kannst, entstehen dir natürlich durch die Miete deiner Wohnung – wenn du nicht gerade bei deinen Eltern wohnst – und für Fahrten zur Uni sowie zu deiner Familie nach Hause. Du kannst aber neben allgemeinen Studiengebühren auch Fachbücher, PC, Bürobedarf und Zubehör fürs Studium wie einen Laborkittel, technische Zeichengeräte etc. auflisten. Auch Ausgaben, die du für deinen Auslandsaufenthalt aufwenden musst, oder Zinsen für deinen Studienkredit solltest du angeben.
In unserem Jobmensa Karriere Ratgeber findest du viel weitere Infos zum Thema Finanzen im Studium.
Wenn du Interesse an weiteren Infos zum Thema Steuern im Studium hast, dann findest du hier mehr Infos.
Bilder: Sira Anamwong/shutterstock.com
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